Eintritt in die evangelische Kirche

Anmeldung

Formular
Anmeldung Aufnahme

Wir freuen uns, wenn Sie sich für einen Eintritt in die evangelische Kirche entschieden haben. Hierzu füllen Sie bitte das Formular vollständig aus und senden es an das zuständige Pfarramt per Mail/per Post oder kommen Sie persönlich vorbei:

Kircheneintritt in Stützengrün
Mail: kg.stuetzengruen@evlks.de
Tel.: 037462/3516
Post oder persönlich:

Pfarramt Stützengrün
Auerbacher Strasse 6
08328 Stützengrün

 

Kircheneintritt in Hundshübel
Mail: kg.hundshuebel@evlks.de
Tel.: 037462/3664
Post oder persönlich:

Pfarramt Hundshübel
Dorfstraße 43
08328 Stützengrün OT Hundshübel

 



Informationen

Hier möchten wir Ihnen viele Fragen rund um den Eintritt in die evangelische Kirche beantworten. Wenn eine Ihrer Fragen hier nicht beantwortet wird, so können Sie sich an unseren Pfarrer wenden.

An wen muss ich mich wenden, wenn ich wieder in die Kirche eintreten will?

Wenn Sie sich dazu entschieden haben in die evangelische Kirche einzutreten, freuen wir uns auf Ihre ausgefüllte Anmeldung. Diese können Sie uns, wie oben beschrieben, per Mail oder persönlich übergeben

Falls Sie vor der Anmeldung noch Fragen habe, können Sie gern ein Gespräch mit unserem Pfarrer vereinbaren.

 

Vielleicht gibt es für Sie aber Gründe, einen anderen Gesprächspartner für Ihren Wiedereintritt in die Kirche zu suchen.

Zusätzlich gibt es bundesweit mehr als 100 Kircheneintrittsstellen, wo Sie sich über alle Aspekte rund um die Kirchenmitgliedschaft informieren und unbürokratisch in die evangelische Kirche eintreten können. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Neueintritt oder einen Wiedereintritt handelt. Pfarrerinnen und Pfarrer beantworten gerne Ihre Fragen oder stehen Ihnen für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

Über die kostenlose Info-Service-Nummer 0800 8138138 lassen sich erste Fragen auch telefonisch klären. Hier sind Pfarrerinnen und Pfarrer für Ihre Anliegen errreichbar, geben Ihnen die nötigen Informationen und nennen ebenfalls den Kontakt zum nächstgelegenen Gemeindepfarramt.

Das kostenlose Eintrittstelefon ist - außer an Feiertagen - montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr besetzt. Unter Umständen ist die kostenfreie Service-Nummer mit dem Mobil-Telefon nicht zu erreichen. Dann kann man auf die Nummer 0711 22276-55 ausweichen (leider nicht kostenfrei). Kontakt ist in jedem Fall auch über folgende Mailadresse möglich:eintritt@evangelisch.de

Werde ich noch einmal getauft?

Die Taufe ist einmalig. Sie wird grundsätzlich von allen Kirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) gegenseitig anerkannt. Darum werden Sie bei einem Kircheneintritt nicht noch einmal getauft, auch dann nicht, wenn Sie früher einer anderen anerkannten christlichen Gemeinschaft angehört haben.

Und wenn ich vorher keiner christlichen Gemeinschaft angehört habe?

Dann werden Sie durch die Taufe in die evangelische Kirche aufgenommen. Dem Gottesdienst gehen in der Regel ein Taufunterricht oder ein paar Taufgespräche voraus. Sie können so den christlichen Glauben näher kennen lernen. Weitere Informationen bekommen Sie in unserem Pfarramt.

Muss ich mich prüfen lassen, wenn ich wieder in die Kirche eintrete?

Zumeist nicht. Vorgesehen sind in der Regel lediglich ein Gespräch mit unserem Pfarrer sowie die Teilnahme an einem Gottesdienst mit Teilnahme am Abendmahl.

Werde ich der Gemeinde vorgestellt?

Nicht ausdrücklich. Wenn Sie es gerne möchten, kann in einem Gottesdienst Ihr Eintritt bekannt gemacht werden.

Was habe ich von der Mitgliedschaft in der Kirche?

Die Kirche ist eine große Gemeinschaft. In ihr tauschen sich die Menschen über ihren Glauben aus und bekommen dadurch neue Anregungen für die großen Fragen nach Ursprung, Sinn und Ziel des Lebens. Darüber hinaus erwerben Sie mit der Kirchenmitgliedschaft verschiedene Rechte, z. B. das Recht, ein Patenamt zu übernehmen, kirchliche Dienste in Anspruch zu nehmen (z. B. die kirchliche Trauung, das kirchliche Begräbnis) und an vielen Angeboten Ihrer Kirchengemeinde teilzunehmen. Sie haben zudem das Recht, an den alle sechs Jahre stattfindenden Wahlen zum Leitungsgremium teilzunehmen, selbst zu wählen oder sich in ein kirchliches Amt wählen zu lassen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sofern Sie unerem Pfarrer nicht persönlich bekannt sind, sollten Sie Ihren Personalausweis dabei haben. Außerdem werden bei einem Wiedereintritt die Daten über den Kirchenaustritt (Austrittsbescheinigung) und möglichst auch die Taufurkunde benötigt.

Was kostet mich der Eintritt?

Der Eintritt in die evangelische Kirche ist kostenfrei.

Was kostet mich die Mitgliedschaft?

Im Wesentlichen zahlen Arbeitnehmer mit eigenem Einkommen und Selbstständige Kirchensteuer. Keine Kirchensteuer zahlen in der Regel Schülerinnen und Schüler, Studierende, Rentnerinnen und Rentner sowie Personen mit geringem oder keinem zu versteuernden Einkommen. Die Höhe der Kirchensteuer richtet sich nach dem Einkommen und den dafür zu zahlenden Steuern. Wer keine Einkommensteuer zahlt, zahlt auch keine Kirchensteuer.

Die Kirche ist dankbar, dass ihre Mitglieder die kirchliche Arbeit mit Spenden und Kollekten und vor allem mit der Kirchensteuer unterstützen. Falls Sie eine Lohnsteuerkarte haben: Bitte lassen Sie Ihre Kirchenzugehörigkeit nach Ihrem Wiedereintritt eintragen.

 

Was hat der Staat mit der Kirchensteuer zu tun?

Der Staat zieht die Kirchensteuer mit der Lohnsteuer ein. Für diese Dienstleistung zahlt die Kirche an den Staat eine Gebühr. Ein eigenes kirchliches System wäre erheblich teurer.

(Basismaterial der Fragen und Antworten mit freundlicher Genehmigung der Evangelischen Kirche in Deutschland)

 
 
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